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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2013, 738 (Michael Drasdo)

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2013, Seite: 738, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2013, 738 (Michael Drasdo):

Bundesgerichtshof, Urteil vom25.09.2013
- VIII ZR 280/12 -

Vermieter darf Mieterhöhung auch später geltend machen als in § 558 b BGB bestimmt

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit den Auswirkungen einer zu einem späteren als dem in § 558 b BGB* bestimmten Zeitpunkt begehrten Mieterhöhung auf das Sonder­kündigungs­recht des Mieters nach § 561 Abs. 1 BGB** zu befassen und entschied, dass der Vermieter nicht gehindert ist, eine Mieterhöhung erst mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt als dem sich aus § 558 a BGB ergebenden Zeitpunkt geltend zu machen. Die Rechte des Mieters im Hinblick auf das Sonder­kündigungs­recht nach § 561 BGB, werden hierdurch nicht unzulässig beschnitten. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-Spezial 2013, 738 (Michael Drasdo) wird teils auch als „NJW-Spezial 13, 738“, „NJW-Spezial 2013, S. 738“ oder „NJW-Spezial 13, S. 738“ zitiert.