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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2017, 850

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 850

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 850:

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom05.04.2017
- 4 U 112/14 -

Widerspruch der Ausführungsplanung mit Baugenehmigung rechtfertigt außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags

Widerspricht die Ausführungsplanung eines Architekten der Baugenehmigung, so rechtfertigt dies die außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags. Der Architekt kann dann kein weiteres Honorar verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 850 wird teils auch als „NJW-RR 17, 850“, „NJW-RR 2017, S. 850“ oder „NJW-RR 17, S. 850“ zitiert.