Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2015, 847
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 847
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2015, 847:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom17.03.2015
- VIII ZR 251/14 -
BGH: Mieter steht kein Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen aufgrund mangelhaft selbst ausgeführter Arbeiten zu
Führt ein Mieter in einer Wohnung Schönheitsreparaturen durch, obwohl er dazu nicht verpflichtet war, kann er nachträglich vom Vermieter keine erneuten Schönheitsreparaturen verlangen, weil er selbst die Arbeiten schlecht ausgeführt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2015, 847 wird teils auch als „NJW-RR 15, 847“, „NJW-RR 2015, S. 847“ oder „NJW-RR 15, S. 847“ zitiert.