Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2015, 28
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 28
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2015, 28:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom24.07.2014
- 3 U 66/13 -
Obliegenheitsverletzung eines Unfallverursachers aufgrund behaupteten Nachtrunks
Nimmt ein Autofahrer nach einem Unfall einen Nachtrunk zu sich, so verletzt er damit seine Obliegenheit zur Aufklärung des Versicherungsfalls. Die Versicherung ist in diesem Fall berechtigt, ihre Leistung zu kürzen. Dies gilt auch dann, wenn der Nachtrunk nur vorgetäuscht ist. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2015, 28 wird teils auch als „NJW-RR 15, 28“, „NJW-RR 2015, S. 28“ oder „NJW-RR 15, S. 28“ zitiert.