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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2014, 1126

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 1126

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 1126:

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom23.05.2014
- 9 S 460/13 -

Benzinklausel: Versicherungsschutz durch Privathaft­pflicht­versicherung bei Beschädigung einer Hebebühne während des Reifenwechsels

Kommt es während eines Reifenwechsels zu einer Beschädigung der Hebebühne, weil ein abgelegter Reifen im Lot des Hebearms stand, so besteht Schutz durch die Privathaft­pflicht­versicherung. Die Benzinklausel greift in diesem Fall nicht, da sich nicht das Gebrauchsrisiko des Fahrzeugs, sondern das Risiko der Hebebühne verwirklicht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 2014, 1126 wird teils auch als „NJW-RR 14, 1126“, „NJW-RR 2014, S. 1126“ oder „NJW-RR 14, S. 1126“ zitiert.