Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2010, 1521
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2010, Seite: 1521
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2010, 1521:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom13.07.2010
- VIII ZR 326/09 -
BGH: Kein Vorenthalten der Mietwohnung aufgrund vom Vermieter verlangter Renovierung
Der Mieter einer Wohnung muss dann keine Entschädigung zahlen, wenn er die Mietsache deswegen nicht herausgibt, weil der Vermieter noch die Renovierung der Wohnung verlangt. Denn ein Vorenthalten liegt erst dann vor, wenn die Nicht-Herausgabe der Wohnung dem Willen des Vermieters widerspricht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-RR 2010, 1521 wird teils auch als „NJW-RR 10, 1521“, „NJW-RR 2010, S. 1521“ oder „NJW-RR 10, S. 1521“ zitiert.