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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 1990, 1245

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1990, Seite: 1245

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1990, 1245:

Bundesgerichtshof, Urteil vom12.06.1990
- VI ZR 273/89 -

Badeunfall aufgrund Pflichtverletzung des Bademeisters begründet Schaden­ersatz­pflicht

Halten sich beide Bademeister wegen einer Kaffeepause im Bademeisterhaus auf, so liegt darin eine Sorgfalts­pflicht­verletzung, wenn sie dadurch zu spät auf Hilferufe eines Badegastes reagieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 1990, 1245 wird teils auch als „NJW-RR 90, 1245“, „NJW-RR 1990, S. 1245“ oder „NJW-RR 90, S. 1245“ zitiert.