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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 1989, 397

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1989, Seite: 397

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1989, 397:

Bundesgerichtshof, Urteil vom20.12.1988
- VI ZR 182/88 -

BGH: Verbot des Einwurfs von Werbung bei aufgebrachtem "Keine Werbung"-Aufkleber auf dem Briefkasten

Ein auf dem Briefkasten aufgebrachter "Keine Werbung"-Aufkleber bringt zum Ausdruck, dass der Inhaber den Einwurf von Werbung nicht erwünscht. Verstößt der Werbende gegen das ausgesprochene Verbot, liegt eine Verletzung des Eigentums bzw. Besitzes sowie des Persönlichkeits­rechts vor. Dem Umworbenen steht daher ein Unterlassungs­anspruch zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom22.09.1988
- 16 U 123/87 -

Räum- und Streupflicht: Verkehrssicherungs­pflicht kann auch durch Hausordnung eines Formular­mietvertrags wirksam auf Wohnungsmieter übertragen werden

Einem Mieter kann durch eine Klausel zur Hausordnung im Mietvertrag wirksam die Räum- und Streupflicht für den Winter übertragen werden. Kommt es zu einem Unfall wegen gar nicht oder nicht ausreichend geräumter und gestreuter Wege und Flächen, haftet der Mieter für entstandene Schäden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 1989, 397 wird teils auch als „NJW-RR 89, 397“, „NJW-RR 1989, S. 397“ oder „NJW-RR 89, S. 397“ zitiert.