Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1989, 397
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1989, Seite: 397
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1989, 397:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.12.1988
- VI ZR 182/88 -
BGH: Verbot des Einwurfs von Werbung bei aufgebrachtem "Keine Werbung"-Aufkleber auf dem Briefkasten
Ein auf dem Briefkasten aufgebrachter "Keine Werbung"-Aufkleber bringt zum Ausdruck, dass der Inhaber den Einwurf von Werbung nicht erwünscht. Verstößt der Werbende gegen das ausgesprochene Verbot, liegt eine Verletzung des Eigentums bzw. Besitzes sowie des Persönlichkeitsrechts vor. Dem Umworbenen steht daher ein Unterlassungsanspruch zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom22.09.1988
- 16 U 123/87 -
Räum- und Streupflicht: Verkehrssicherungspflicht kann auch durch Hausordnung eines Formularmietvertrags wirksam auf Wohnungsmieter übertragen werden
Einem Mieter kann durch eine Klausel zur Hausordnung im Mietvertrag wirksam die Räum- und Streupflicht für den Winter übertragen werden. Kommt es zu einem Unfall wegen gar nicht oder nicht ausreichend geräumter und gestreuter Wege und Flächen, haftet der Mieter für entstandene Schäden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1989, 397 wird teils auch als „NJW-RR 89, 397“, „NJW-RR 1989, S. 397“ oder „NJW-RR 89, S. 397“ zitiert.