wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 1987, 90

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1987, Seite: 90

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1987, 90:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom17.10.1985
- 5 U 91/85 -

Versicherungs­leistung bei Brandschaden: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fallenlassen eines Fonduebrenners wegen zu heißem Griff

Kommt es zu einem Brandschaden, weil ein Fonduebrenner wegen des zu heißen Griffs fallen gelassen wurde, liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Die Haus­rats­versicherung ist daher nicht berechtigt ihre Leistung zu kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-RR 1987, 90 wird teils auch als „NJW-RR 87, 90“, „NJW-RR 1987, S. 90“ oder „NJW-RR 87, S. 90“ zitiert.