Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1987, 90
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1987, Seite: 90
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1987, 90:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom17.10.1985
- 5 U 91/85 -
Versicherungsleistung bei Brandschaden: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fallenlassen eines Fonduebrenners wegen zu heißem Griff
Kommt es zu einem Brandschaden, weil ein Fonduebrenner wegen des zu heißen Griffs fallen gelassen wurde, liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Die Hausratsversicherung ist daher nicht berechtigt ihre Leistung zu kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-RR 1987, 90 wird teils auch als „NJW-RR 87, 90“, „NJW-RR 1987, S. 90“ oder „NJW-RR 87, S. 90“ zitiert.