Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MDR 2015, 589
Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 2015, Seite: 589
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 2015, 589:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.04.2015
- IV ZR 171/13 -
BGH: Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl setzt nicht Vorliegen von zweifelsfrei auf einen Einbruch schließende Spuren voraus
Bei einem Einbruchsdiebstahl muss der Versicherungsnehmer zwar das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls nachweisen. Dies setzt aber nicht voraus, dass Spuren vorliegen, die zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen. Insbesondere müssen nicht sämtliche, typischerweise auftretende Spuren vorliegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle MDR 2015, 589 wird teils auch als „MDR 15, 589“, „MDR 2015, S. 589“ oder „MDR 15, S. 589“ zitiert.