Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MDR 2013, 413
Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 2013, Seite: 413
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
MDR 2013, 413:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom15.11.2012
- 6 AZR 339/11 -
Arbeitgeber darf Bewerber nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen
Der Arbeitgeber darf den Stellenbewerber grundsätzlich nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Eine solche unspezifizierte Frage verstößt gegen Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Stellt der Arbeitgeber die Frage dennoch und verneint der Bewerber in Wahrnehmung seines informationellen Selbstbestimmungsrechts wahrheitswidrig, dass gegen ihn Ermittlungsverfahren anhängig waren, darf der Arbeitgeber das zwischenzeitlich begründete Arbeitsverhältnis nicht wegen dieser wahrheitswidrig erteilten Auskunft kündigen.Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom11.12.2012
- 9 AZR 227/11 -
Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis
Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Das einfache Zeugnis muss nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Der Arbeitnehmer kann gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers gehören damit nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt. Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, kann er nur die Erteilung eines Zeugnisses ohne diese Formulierung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MDR 2013, 413 wird teils auch als „MDR 13, 413“, „MDR 2013, S. 413“ oder „MDR 13, S. 413“ zitiert.