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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.05.2021
- L 16 KR 163/21 B ER -
Kein Recht auf vorläufige Schmerztherapie mit Cannabis bei zu großer Hodenprothese
LSG verneint Eilbedürftigkeit
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat eine vorläufige Versorgung mit Cannabis an Stelle einer nachhaltigen Behandlung von Schmerzursachen abgelehnt.
Zugrunde lag das Eilverfahren eines 42-jährigen Braunschweigers, der chronische
Krankenkasse lehnt Kostenübernahme ab
Die Kasse lehnte den Antrag ab, da der Mann an keiner schweren Erkrankung leide und andere therapeutische Maßnahmen bisher nicht ausgeschöpft hätte.
Keine Eilbedürftigkeit nach sechs Jahren
Das LSG hat den Eilantrag schon wegen fehlender Dringlichkeit abgelehnt. Es könne von dem Mann erwartet werden, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten. Denn es liege kein medizinisch dringendes Akutgeschehen vor, das eine vorgezogene Entscheidung rechtfertige. Wer ein zu großes Hodenimplantat über sechs Jahre lang nicht austauschen lasse, seinen Widerspruch bei der Kasse nur zögerlich begründe und sich dann bei Gericht auf Eilbedürftigkeit berufe, verhalte sich inkohärent. Außerdem sei es nicht ersichtlich, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2021
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30371
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