wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Potsdam, Urteil vom 26.11.2015
2 O 340/14 -

E-Plus darf Verantwortlichkeit bei Forderungen Dritter nicht abschieben

Verbraucher hat gesetzlich verankerte Möglichkeit zur Beschwerde bei Mobilfunkanbieter

Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass das Mobil­funk­unternehmen E-Plus seine Kunden nicht zur Zahlung angeblich rückständiger Beiträge für Leistungen von Drittanbietern auffordern und an diese wegen einer möglichen Gutschrift verweisen darf, wenn die Kunden die Nutzung der Dritt­anbieter­dienste bestreiten.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Verbraucherzentrale Hamburg den Mobilfunkanbieter erfolglos abgemahnt und anschließend auf Unterlassung geklagt. Vorausgegangen war ein Fall, in dem das Unternehmen von seiner Kundin (die im Verfahren als Zeugin auftrat) die Begleichung angeblich von Drittanbietern gebuchter Leistungen gefordert hatte. Die Kundin hatte daraufhin erklärt, dass sie diese Leistungen nicht gebucht habe und dem Mobilfunkanbieter lediglich die unstrittigen Entgelte aus dem Mobilfunkvertrag gezahlt. E-Plus hat die Kundin wiederholt zur Zahlung aufgefordert und mitgeteilt, sie möge sich wegen einer möglichen Gutschrift an den Drittanbieter wenden.

E-Plus darf Kunden bei Einwendungen gegen Berechnung von Drittanbietern nicht direkt an diese verweisen

Das Landgericht Potsdam entschied im Sinne der Verbraucherzentrale. E-Plus dürfe nicht für Drittanbieter Gelder vereinnahmen und seine Kunden bei Einwendungen gegen die Berechnung an diese Drittanbieter verweisen. Nach Meinung des Gerichts habe das Mobilfunkunternehmen durch die Gestaltung des Schreibens suggeriert, dass sich Kunden bei Rechnungsbeschwerden an den Drittanbieter wenden müssten und E-Plus selbst nicht zuständig sei. Dieser entscheidende Punkt sei unzutreffend. Unabhängig davon, dass das Unternehmen sich gegebenenfalls selbst auch an den Drittanbieter wenden müsste, um entsprechende Sachverhalte aufzuklären, enthalte es den Verbrauchern durch das Schreiben die gesetzlich verankerte Möglichkeit vor, dass diese sich mit ihren Einwendungen direkt an den Mobilfunkanbieter wendeten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Telekommunikationsrecht | Verbraucherrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22401 Dokument-Nr. 22401

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22401

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
noz.news schrieb am 04.04.2016

Im Sinne des Verbrauchers ist das endlich ein positives Zeichen. Nicht nur E-Plus, sondern auch Vodafone und debitel-mobilkom praktizieren dies Verfahrensweise und treiben noch die Kosten durch Mahnungen ect. in die Höhe bis hin zu Schadenersatzforderungen bzw Kündigungen der Verträge.Alles wegen angeblicher Bestellung von Leistungen von Drittanbietern.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung