Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GuT 2005, 163
Zeitschrift: Gewerbemiete und Teileigentum (GuT),
Jahrgang: 2005, Seite: 163
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GuT 2005, 163:
Bundesgerichtshof, Urteil vom04.05.2005
- XII ZR 254/01 -
BGH zur Flächenabweichung im Gewerberaummietvertrag
Liegt die tatsächliche Mietfläche von Geschäftsräumen um mehr als 10 Prozent unter der im Mietvertrag vereinbarten Fläche, so liegt ein erheblicher Mangel vor. Dieser Mangel kann den Mieter, je nach Einzelfall, auch dazu berechtigen, das Mietverhältnis fristlos aufzukündigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GuT 2005, 163 wird teils auch als „GuT 05, 163“, „GuT 2005, S. 163“ oder „GuT 05, S. 163“ zitiert.