Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GesR 2018, 737
Zeitschrift: GesundheitsRecht (GesR),
Jahrgang: 2018, Seite: 737
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GesR 2018, 737:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom08.10.2018
- 13 B 1234/18 -
Ruhen der Approbation eines Zahnarztes wegen unzureichender Deutschkenntnisse setzt konkret zu befürchtende Patientengefährdung voraus
Zwar kann gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) das Ruhen der Approbation eines Zahnarztes wegen unzureichender Deutschkenntnisse angeordnet werden. Dies setzt aber eine konkret zu befürchtende Patientengefährdung voraus. Das Ruhen der Approbation kann auch nicht für sofort vollziehbar erklärt werden, wenn der Zahnarzt seit Jahren beanstandungsfrei tätig ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GesR 2018, 737 wird teils auch als „GesR 18, 737“, „GesR 2018, S. 737“ oder „GesR 18, S. 737“ zitiert.