wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GesR 2018, 737

Zeitschrift: GesundheitsRecht (GesR),
Jahrgang: 2018, Seite: 737

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GesR 2018, 737:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom08.10.2018
- 13 B 1234/18 -

Ruhen der Approbation eines Zahnarztes wegen unzureichender Deutschkenntnisse setzt konkret zu befürchtende Patientengefährdung voraus

Zwar kann gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) das Ruhen der Approbation eines Zahnarztes wegen unzureichender Deutschkenntnisse angeordnet werden. Dies setzt aber eine konkret zu befürchtende Patientengefährdung voraus. Das Ruhen der Approbation kann auch nicht für sofort vollziehbar erklärt werden, wenn der Zahnarzt seit Jahren beanstandungsfrei tätig ist. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle GesR 2018, 737 wird teils auch als „GesR 18, 737“, „GesR 2018, S. 737“ oder „GesR 18, S. 737“ zitiert.