Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GesR 2014, 336
Zeitschrift: GesundheitsRecht (GesR),
Jahrgang: 2014, Seite: 336
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GesR 2014, 336:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom19.09.2013
- BVerwG 3 C 15.12 -
Verkauf von Magnetschmuck in der Apotheke unzulässig
Magnetschmuck, also mit Magneten versehene Schmuckstücke, gehört nicht zu den apothekenüblichen Waren und darf deshalb in Apotheken nicht angeboten und verkauft werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GesR 2014, 336 wird teils auch als „GesR 14, 336“, „GesR 2014, S. 336“ oder „GesR 14, S. 336“ zitiert.