Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GWR 2013, 112
Zeitschrift: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR),
Jahrgang: 2013, Seite: 112
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GWR 2013, 112:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.01.2013
- XI ZR 22/12 -
BGH: Private Bank darf Girokonto ohne vorherige Interessenabwägung ordentlich kündigen
Die ordentliche Kündigung eines Girovertrags nach Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken 2002 setzt nicht voraus, dass eine private Bank eine Abwägung ihrer Interessen an einer Beendigung des Vertragsverhältnisses mit den Interessen des Kunden an dessen Fortbestand vornimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Geklagt hatte der Buchvertrieb "Lesen und Schenken", der in seinem Programm auch rechtsextreme Titel führt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GWR 2013, 112 wird teils auch als „GWR 13, 112“, „GWR 2013, S. 112“ oder „GWR 13, S. 112“ zitiert.