Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2013, 751
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2013, Seite: 751
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2013, 751:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.05.2013
- VI ZR 269/12 -
BGH-Urteil zur Google-Autocomplete-Funktion: Vervollständigungsfunktion kann Persönlichkeitsrechte verletzen
Verletzt die Autocomplete-Funktion einer Suchmaschine (hier: Google) Persönlichkeitsrechte, muss der Betreiber die entsprechende Wortkombination löschen. Der Betreiber ist aber regelmäßig nicht dazu verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Er ist dann verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2013, 751 wird teils auch als „GRUR 13, 751“, „GRUR 2013, S. 751“ oder „GRUR 13, S. 751“ zitiert.