Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2007, 620
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2007, Seite: 620
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2007, 620:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.12.2006
- VI ZR 175/05 -
Abmahnung wegen Werbeanruf - Anwalt hat keinen Anspruch auf Anwaltskosten bei Routinefällen in eigener Sache
Wer sich als Anwalt gegen unerbetene Telefonwerbung wehrt, kann in unkomplizierten Fällen vom Anrufer nicht die Erstattung der Anwaltskosten verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2007, 620 wird teils auch als „GRUR 07, 620“, „GRUR 2007, S. 620“ oder „GRUR 07, S. 620“ zitiert.