Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2005, 443
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2005, Seite: 443
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2005, 443:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.09.2004
- I ZR 93/02 -
Werbende dürfen Passanten nicht grenzenlos belästigen
Werden Passanten an öffentlichen Orten durch einen Werbenden gezielt angesprochen, ohne dass der Werbezweck eindeutig erkennbar ist, liegt eine unzumutbare Belästigung vor. Eine solche Werbemethode ist wettbewerbswidrig und daher unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2005, 443 wird teils auch als „GRUR 05, 443“, „GRUR 2005, S. 443“ oder „GRUR 05, S. 443“ zitiert.