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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GRUR-RR 2016, 289

Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 289

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2016, 289:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom26.01.2016
- I-20 U 52/15 -

Kein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten bei Verwendung einer Abmahn­kosten­abwehr­klausel

Wer von anderen durch eine Abmahn­kosten­abwehr­klausel verlangt, vor Einschaltung eines Anwalts zwecks Abmahnung eines Wett­bewerbs­verstoßes, sich zunächst an ihn zu wenden, kann selbst nicht die Erstattung von Abmahnkosten verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Abmahn­kosten­abwehr­klausel unwirksam ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GRUR-RR 2016, 289 wird teils auch als „GRUR-RR 16, 289“, „GRUR-RR 2016, S. 289“ oder „GRUR-RR 16, S. 289“ zitiert.