wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GRUR-RR 2016, 24

Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 24

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2016, 24:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom19.06.2015
- 6 U 173/14 -

Werbung mit "Top-Preis" entspricht nicht Werbung mit "Höchstpreis"

Untersagt eine strafbewehrte Unter­lassungs­erklärung die Werbung mit "Höchstpreisen", so ist eine Werbung mit "Top-Preisen" nicht unzulässig. Beide Werbungen sind nicht gleichzusetzen. Ein Verstoß gegen die Unter­lassungs­erklärung liegt somit nicht vor. Ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle GRUR-RR 2016, 24 wird teils auch als „GRUR-RR 16, 24“, „GRUR-RR 2016, S. 24“ oder „GRUR-RR 16, S. 24“ zitiert.