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Dienstag, 19. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2017, 290

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 290

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 290:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom26.10.2016
- IV ZR 52/14 -

BGH: Gebäudeversicherung kann nach fahrlässiger Herbeiführung einer Butangasexplosion durch Mieter dessen Haft­pflicht­versicherung beanspruchen

Reguliert eine Gebäudeversicherung einen Schaden, die durch eine von einem Wohnungsmieter fahrlässig herbeigeführte Butangasexplosion entstand, kann sie die Hälfte der Versicherungs­leistung von der Haft­pflicht­versicherung des Mieters ersetzt verlangen. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Explosion grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2017, 290 wird teils auch als „GE 17, 290“, „GE 2017, S. 290“ oder „GE 17, S. 290“ zitiert.




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