Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2011, 1230
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2011, Seite: 1230
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2011, 1230:
Landgericht Berlin, Urteil vom20.05.2011
- 67 S 370/09 -
Mieter muss Blumenkästen von der Balkonaußenseite entfernen
Ist in einem Mietvertrag das Anbringen von Blumenkästen an der Balkonaußenseite unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt, so kann der Vermieter die Entfernung der Blumenkästen verlangen, da grundsätzlich nur der Balkon, nicht aber der um den Balkon herum befindliche Raum mit vermietet wird. Auch die mögliche Gefahr des Herabstürzens der Blumenkästen rechtfertigt einen Anspruch auf Entfernung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2011, 1230 wird teils auch als „GE 11, 1230“, „GE 2011, S. 1230“ oder „GE 11, S. 1230“ zitiert.