wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2008, 671

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2008, Seite: 671

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2008, 671:

Landgericht Berlin, Urteil vom04.03.2008
- 65 S 131/07 -

Bordell nutzt Wohnhauseingang - Mietminderung um 10 Prozent gerechtfertigt

Wirkt sich der Betrieb eines Bordells in einem Wohnhaus auf die Sicherheit und das Ansehen der Adresse aus, so ist die Minderung der Miete gerechtfertigt. Wenn nachts die Tür zur Straße nicht abgeschlossen wird und anzunehmen ist, dass die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass es sich beim Personal und den Kunden eines Bordells um sozial auffällige Personen handelt, dann liegt vor allem in diesen Tatsachen eine Begründung zur Minderung der Miete. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle GE 2008, 671 wird teils auch als „GE 08, 671“, „GE 2008, S. 671“ oder „GE 08, S. 671“ zitiert.