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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 1998, 905

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 1998, Seite: 905

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 1998, 905:

Landgericht Berlin, Urteil vom26.05.1998
- 64 S 266/97 -

Bis 23.00 Uhr muss geheizt werden - danach darf es kälter werden

Vermieter müssen dafür Sorge tragen, dass in der Zeit von 6:00 bis 23.00 Uhr Raumtemperaturen von mindestens 20 Grad Celsius ermöglicht werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 1998, 905 wird teils auch als „GE 98, 905“, „GE 1998, S. 905“ oder „GE 98, S. 905“ zitiert.