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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: FuR 2013, 530

Zeitschrift: Familie und Recht (FuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 530

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FuR 2013, 530:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.04.2013
- XII ZR 159/12 -

BGH: Ehepartner haftet für Strom­lieferungs­vertrag auch nach Auszug aus der Ehewohnung

Schließt ein Ehegatte während der Ehe einen Vertrag ab, so wird grundsätzlich der andere Ehegatte mitverpflichtet (§ 1357 Abs. 1 BGB). Lebt das Ehepaar getrennt voneinander, kommt es nicht zu einer Mitverpflichtung. Die Mithaftung aus einem während der Ehe geschlossenen Strom­lieferungs­vertrag erlischt jedoch nicht nach dem Auszug aus der Ehewohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle FuR 2013, 530 wird teils auch als „FuR 13, 530“, „FuR 2013, S. 530“ oder „FuR 13, S. 530“ zitiert.