Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2018, 930
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2018, Seite: 930
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2018, 930:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom01.03.2018
- IX ZR 179/17 -
BGH: Bei Anwesenheit einer der deutschen Sprache nicht mächtigen Partei zur mündlichen Verhandlung muss Gericht einen Dolmetscher bestellen
Muss oder will eine der deutschen Sprache nicht mächtige Partei eines Rechtsstreits bei der mündlichen Verhandlung anwesend sein, muss das Gericht gemäß § 185 Abs. 1 GVG von Amts wegen einen Dolmetscher hinzuziehen. Ob die Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, spielt dabei keine Rolle. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRZ 2018, 930 wird teils auch als „FamRZ 18, 930“, „FamRZ 2018, S. 930“ oder „FamRZ 18, S. 930“ zitiert.