Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2013, 1554
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2013, Seite: 1554
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2013, 1554:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom07.08.2013
- XII ZB 269/12 -
Bundesgerichtshof zur Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt
Der Wert einer angemessenen selbst genutzten Immobilie bei der Bemessung des Altersvermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen bleibt grundsätzlich unberücksichtigt, weil ihm eine Verwertung nicht zumutbar ist. Übersteigt das sonstige vorhandene Vermögen ein über die Dauer des Berufslebens mit 5 % vom Bruttoeinkommen geschütztes Altersvorsorgevermögen nicht, kommt eine Unterhaltspflicht aus dem Vermögensstamm nicht in Betracht. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle FamRZ 2013, 1554 wird teils auch als „FamRZ 13, 1554“, „FamRZ 2013, S. 1554“ oder „FamRZ 13, S. 1554“ zitiert.