Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 1998, 1432
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 1998, Seite: 1432
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 1998, 1432:
Amtsgericht Bad Mergentheim, Beschluss vom19.12.1996
- 1 F 143/95 -
Mann erstreitet Umgangsrecht mit Scheidungshund "Wuschel"
Das Amtsgericht Bad Mergentheim sprach einem Mann das Umgangsrecht mit einem Pudel zu, der bei der Ex-Frau verblieb. Zwar seien Hunde wie Sachen zu behandeln andererseits aber auch Mitgeschöpfe. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom05.02.1998
- 2 UF 230/97 -
Hund gilt als Haushaltsgegenstand bzw. Hausrat im Sinne des § 1361 a BGB
Zieht ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung aus, so verbleibt der gemeinsame Hund gemäß § 1361 a Abs. 2 BGB regelmäßig bei dem in der Wohnung weiter lebenden Ehegatten. Die Vorschrift ist anwendbar, weil ein Hund als Haushaltsgegenstand bzw. Hausrat gilt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle FamRZ 1998, 1432 wird teils auch als „FamRZ 98, 1432“, „FamRZ 1998, S. 1432“ oder „FamRZ 98, S. 1432“ zitiert.