Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 1993, 939
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 1993, Seite: 939
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 1993, 939:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.02.1993
- V ZR 62/91 -
Auch in reinem Wohngebiet ist Lärm von Kindern und Jugendlichen in höherem Maße als generell hinzunehmen
Die am Stadtrand wohnende Eigentümerin eines Grundstücks, das an einen Jugendzeltplatz angrenzt, muss die von diesem ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen hinnehmen. Sie hat keinen Anspruch gegen die Betreiberin des Zeltplatzes auf Unterlassung des Betriebs oder Vornahme von Maßnahmen zur Vermeidung von Geräuschimmissionen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRZ 1993, 939 wird teils auch als „FamRZ 93, 939“, „FamRZ 1993, S. 939“ oder „FamRZ 93, S. 939“ zitiert.