Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DVBl 2008, 1520
Zeitschrift: Das Deutsche Verwaltungsblatt (DVBl),
Jahrgang: 2008, Seite: 1520
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DVBl 2008, 1520:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom22.10.2008
- 2 BvR 749/08 -
BVerfG setzt hohe Hürden für nachträgliche Sicherungsverwahrung – Annahme von erheblichen Straftaten und gegenwärtige Gefahr als Voraussetzung
Wenn nachträglich eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll, reicht es nicht aus, dass "sexuelle Übergriffe" befürchtet werden. Es muss vielmehr angenommen werden, dass der in die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu Nehmende mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer schädigen. "Sexuelle Übergriffe" müssen nicht notwendiger Weise erhebliche Straftaten sein, entschied das Bundesverfassungsgericht. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DVBl 2008, 1520 wird teils auch als „DVBl 08, 1520“, „DVBl 2008, S. 1520“ oder „DVBl 08, S. 1520“ zitiert.