Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DStR 2005, 1109
Zeitschrift: Deutsches Steuerrecht (DStR),
Jahrgang: 2005, Seite: 1109
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DStR 2005, 1109:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.04.2005
- II ZR 103/03 -
Das Geld auf einem Sparkonto gehört dem Kontoinhaber - auch wenn ein Dritter dieses eingezahlt hat
Wenn jemand ohne ausdrücklichen Vorbehalt Geld auf ein Sparkonto eines anderen einzahlt, hat nur der Kontoinhaber Anspruch auf dieses Geld. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DStR 2005, 1109 wird teils auch als „DStR 05, 1109“, „DStR 2005, S. 1109“ oder „DStR 05, S. 1109“ zitiert.