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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DAR 2016, 20

Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2016, Seite: 20

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2016, 20:

Bundesgerichtshof, Urteil vom23.07.2015
- III ZR 346/14 -

Fahrt von Kindern zum Sport ist grundsätzlich eine reine Gefälligkeit: Verein haftet daher nicht für Unfall bei Fahrt von Kindern zur Sportveranstaltung

Wenn minderjährige Mitglieder eines Amateursportvereins von ihren Familienangehörigen oder Angehörigen anderer Vereinsmitglieder zu Sport­veranstal­tungen gefahren werden, dann handelt es sich grundsätzlich - auch im Verhältnis zum Sportverein - um eine reine Gefälligkeit, die sich im außerrechtlichen Bereich abspielt, sodass Aufwendungs­ersatzansprüche gegen den Verein ausscheiden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle DAR 2016, 20 wird teils auch als „DAR 16, 20“, „DAR 2016, S. 20“ oder „DAR 16, S. 20“ zitiert.