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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12.01.2009
- 19 C 08.3012 -
Gerichte müssen über Prozesskostenhilfeanträge beschleunigt entscheiden
Verzögerte Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Antragstellers sein
Wenn das Gericht die Entscheidung über den Prozesskostenantrag verzögert, darf dies nicht zu Lasten des Antragstellers gehen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Personen, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten eines Rechtstreits nicht tragen können, erhalten auf ihren Antrag hin vom Gericht
Sachverhalt
Im konkreten Fall hatte das Verwaltungsgericht Ansbach einem Kläger aus Nürnberg die
Verzögerte Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Antragstellers sein
Verzögert das Gericht die Entscheidung, könne das nicht zu Lasten des Antragstellers gehen, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte. Das Gericht dürfe nicht das Ergebnis der mündlichen Verhandlung in der Hauptsache einschließlich einer etwaigen Beweisaufnahme abwarten und im Lichte der später gewonnenen Erkenntnisse den Antrag mangels Erfolgsaussicht ablehnen. Hinreichende Erfolgsaussicht über die beabsichtigte Rechtsverfolgung sei schon dann anzunehmen, wenn nach der Sachverhaltsdarstellung des Klägers eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt. Die beantragte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 09.02.2009
- Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 07.10.2008
[Aktenzeichen: AN 19 K 07.3480]
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Dokument-Nr. 7411
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