Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BauR 2013, 2067
Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR),
Jahrgang: 2013, Seite: 2067
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BauR 2013, 2067:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom07.08.2013
- 15 U 163/12 -
Mängelhaftung des Auftragnehmers selbst bei Vorliegen von Mangelfreiheit aufgrund Verletzung von Hinweispflichten
Ist ein Werk mangelfrei, so kann dennoch eine Haftung für den Auftragnehmer bestehen, wenn er seine Hinweispflichten nicht nachkommt. Weist ein Fliesenleger den Auftraggeber nicht darauf hin, dass nur bestimmte Reinigungsmittel verwendet dürfen, so haftet der Fliesenleger für die Beschädigung der Fliesen aufgrund der Verwendung von falschem Reinigungsmittel. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BauR 2013, 2067 wird teils auch als „BauR 13, 2067“, „BauR 2013, S. 2067“ oder „BauR 13, S. 2067“ zitiert.