Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 193, 369
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 193, Seite: 369
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 193, 369:
Bundesgerichtshof, Urteil vom27.06.2012
- IV ZR 239/10 -
Enkelkind kann auch bei Pflichtteilsverzicht des Kindes des Erblassers pflichtteilsberechtigt sein
Pflichtteilsansprüche eines Enkelkindes werden nicht durch letztwillige oder lebzeitige Zuwendungen des Erblassers geschmälert, die dieser seinem trotz Erb- und Pflichtteilsverzichts testamentarisch zum Alleinerben bestimmten Kind zukommen lässt, wenn Kind und Enkelkind demselben Stamm gesetzlicher Erben angehören und allein dieser Stamm bedacht wird. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 193, 369 wird teils auch als „BGHZ 193, S. 369“ zitiert.