Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BFHE 149, 231
Sammlung: Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE), Band: 149, Seite: 231
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BFHE 149, 231:
Bundesfinanzhof, Urteil vom26.02.1987
- IV R 105/85 -
Büttenrede als künstlerische Tätigkeit: Ermäßigter Steuersatz gilt nicht bei Verwendung einer Rede für mehrere Veranstaltungen sowie Nutzung einer Rednerschablone
Wer Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit erzielt, muss nur den ermäßigten Steuersatz zahlen. Die Einkünfte als Büttenredner unterfallen jedenfalls dann nicht dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Rede für mehrere Veranstaltungen verwendet und eine Rednerschablone genutzt wird. Eine künstlerische Tätigkeit liegt dann nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BFHE 149, 231 wird teils auch als „BFHE 149, S. 231“ zitiert.