wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: AuA 2011, 121

Zeitschrift: Arbeit und Arbeitsrecht (AuA),
Jahrgang: 2011, Seite: 121

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AuA 2011, 121:

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom10.11.2009
- 1 ABR 54/08 -

Um- und Ankleide auffälliger Arbeitskleidung gehört zur Arbeitszeit

Sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet Arbeitskleidung zu tragen, so gehört das An- und Ausziehen dieser Kleidung zur Arbeitszeit. Dies setzt jedoch voraus, dass die Arbeitskleidung fremdnützig ist, also zum Beispiel dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle AuA 2011, 121 wird teils auch als „AuA 11, 121“, „AuA 2011, S. 121“ oder „AuA 11, S. 121“ zitiert.