Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AuA 2011, 121
Zeitschrift: Arbeit und Arbeitsrecht (AuA),
Jahrgang: 2011, Seite: 121
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AuA 2011, 121:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom10.11.2009
- 1 ABR 54/08 -
Um- und Ankleide auffälliger Arbeitskleidung gehört zur Arbeitszeit
Sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet Arbeitskleidung zu tragen, so gehört das An- und Ausziehen dieser Kleidung zur Arbeitszeit. Dies setzt jedoch voraus, dass die Arbeitskleidung fremdnützig ist, also zum Beispiel dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AuA 2011, 121 wird teils auch als „AuA 11, 121“, „AuA 2011, S. 121“ oder „AuA 11, S. 121“ zitiert.