Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ArztR 2016, 304
Zeitschrift: ArztRecht (ArztR),
Jahrgang: 2016, Seite: 304
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ArztR 2016, 304:
Kammergericht Berlin, Urteil vom19.05.2016
- 20 U 122/15 -
Unerkannter Herzinfarkt: Haftung eines Rettungssanitäters wegen Stellung eigener Diagnose und unterlassener Hinzuziehung eines Notarztes
Klagt ein Patient über akute Brustschmerzen, die offensichtlich keine herzfremde Ursache haben, muss der Rettungssanitäter einen Notarzt hinzuziehen. Er darf auf keinen Fall eine eigene Diagnose erstellen. Bleibt damit ein Herzinfarkt unerkannt, haftet dafür der Rettungssanitäter. Dabei gelten hinsichtlich der Ursächlichkeit zwischen Pflichtwidrigkeit und Verletzungsfolgen die Beweislastregeln zur Arzthaftung, da der Rettungssanitäter im Kompetenzbereich des Arztes tätig war. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ArztR 2016, 304 wird teils auch als „ArztR 16, 304“, „ArztR 2016, S. 304“ oder „ArztR 16, S. 304“ zitiert.