Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AfP 2018, 159
Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP),
Jahrgang: 2018, Seite: 159
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AfP 2018, 159:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom04.08.2017
- 1 S 1307/17 -
Presse hat in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten mit Öffentlichkeitsbezug gegen Staatsanwaltschaft Auskunftsanspruch mit Namensnennung des Beschuldigten
Die Presse hat in Fällen schwerer Kriminalität und bei Straftaten, die die Öffentlichkeit besonders berühren, gegen die Staatsanwaltschaft einen Anspruch auf Auskunft mit Nennung des Namens des Beschuldigten. Das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten tritt in diesen Fällen hinter das Informationsinteresse der Allgemeinheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AfP 2018, 159 wird teils auch als „AfP 18, 159“, „AfP 2018, S. 159“ oder „AfP 18, S. 159“ zitiert.