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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tragen eines Kopftuches“ veröffentlicht wurden

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 28.11.2023
- C-148/22 -

Öffentliche Verwaltung kann Mitarbeiterin das Tragen eines Kopftuches verbieten

Verbot des Tragens sichtbarer weltanschauliche oder religiöse Zeichen zur Schaffung eines vollständig neutralen Verwaltungsumfeld sachlich gerechtfertigt

Eine öffentliche Verwaltung kann das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, verbieten, um ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu schaffen. Eine solche Regel ist nicht diskriminierend, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal dieser Verwaltung angewandt wird und sich auf das absolut Notwendige beschränkt. Dies hat der EuGH entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Bediensteten der Gemeinde Ans (Belgien), die als Büroleiterin ganz überwiegend ohne Publikumskontakt tätig ist, wurde es untersagt, am Arbeitsplatz das islamische Kopftuch zu tragen. Anschließend änderte die Gemeinde ihre Arbeitsordnung und schrieb in der Folge ihren Arbeitnehmern eine strikte Neutralität vor: Jede Form von Proselytismus ist untersagt, und das Tragen von auffälligen Zeichen ideologischer oder religiöser Zugehörigkeit ist allen Arbeitnehmern, auch denen, die keinen Publikumskontakt haben, verboten. Die Betroffene möchte feststellen lassen, dass sie in ihrer Religionsfreiheit verletzt... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.08.2020
- 8 AZR 62/19 -

Bundes­arbeitsgericht: Pauschales Kopftuchverbot im Unterricht ist diskriminierend

Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion

Das Tragen des islamischen Kopftuchs an allgemeinbildenden Schulen pauschal zu verbieten, stellt einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar. Dies entschied das Bundes­arbeitsgericht.

Die Klägerin ist Diplom-Informatikerin; sie bezeichnet sich als gläubige Muslima und trägt als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugung ein Kopftuch. Die Klägerin bewarb sich beim beklagten Land Berlin im Rahmen eines Quereinstiegs mit berufsbegleitendem Referendariat für eine Beschäftigung als Lehrerin in den Fächern Informatik und Mathematik in der Integrierten Sekundarschule (ISS), dem... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2020
- 5 LB 129/18 -

Keine Einstellung als Lehrerin wegen Tragens eines Kopftuchs aus religiösen Gründen begründet Ent­schädigungs­anspruch

Verbot des Kopftuchtragens nur bei Vorliegen einer konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens

Wird eine muslimische Lehrerin nicht eingestellt, weil sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, so begründet dies grundsätzlich einen Ent­schädigungs­anspruch gemäß § 15 Abs. 2 AGG. Das Tragen eines Kopftuchs kann nur bei Vorliegen einer konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens verboten werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Niedersachsen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Lehrerin mit muslimischem Glauben bewarb sich im Jahr 2013 um die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst. Da sie jedoch vorhatte während des Unterrichts aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, lehnte die zuständige Behörde eine Einstellung ab. Daraufhin erhob die Lehrerin Klage auf Zahlung einer Entschädigung.... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.03.2017
- C-188/15 -

Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen Tragen eines Kopftuchs verbieten

Kundenwunsch nach Zusammenarbeit mit Mitarbeitern ohne Kopftuch für Entlassung nicht ausreichend

Eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar. Ohne eine solche Regel kann der Wille eines Arbeitgebers, den Wünschen eines Kunden zu entsprechen, wonach seine Leistungen nicht mehr von einer Arbeitnehmerin erbracht werden sollen, die ein islamisches Kopftuch trägt, jedoch nicht als berufliche Anforderung angesehen werden, die das Vorliegen einer Diskriminierung auszuschließen vermag. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Frau Asma Bougnaoui traf im Oktober 2007 vor ihrer Anstellung durch das private Unternehmen Micropole auf einer Studierendenmesse einen Vertreter von Micropole, der sie darauf hinwies, dass das Tragen des islamischen Kopftuchs Probleme bereiten könnte, wenn sie mit den Kunden dieses Unternehmens in Kontakt trete. Als sich Frau Bougnaoui am 4. Februar 2008 bei Micropole vorstellte, um... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.03.2017
- C-157/15 -

Keine Diskriminierung: Unternehmensinterne Regel darf Tragen eines Kopftuchs verbieten

Pflicht zum Tragen neutraler Kleidung begründet keine unmittelbar auf Religion oder Weltanschauung beruhende Ungleichbehandlung

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, keine unmittelbare Diskriminierung darstellt.

Am 12. Februar 2003 trat Frau Samira Achbita, die muslimischen Glaubens ist, als Rezeptionistin in den Dienst des Unternehmens G4S. Dieses private Unternehmen erbringt für Kunden aus dem öffentlichen und privaten Sektor u.a. Rezeptions- und Empfangsdienste. Als Frau Achbita eingestellt wurde, verbot es eine bei G4S geltende ungeschriebene Regel den Arbeitnehmern, am Arbeitsplatz sichtbare... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 14.04.2016
- 58 Ca 13376/15 -

Entschädigungsklage einer Lehrerin mit Kopftuch nach abgelehnter Bewerbung als Grundschulpädagogin erfolglos

Neutralitätsgesetz untersagt Lehrkräften Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Entschädigungsklage einer Klägerin abgewiesen, deren Bewerbung um eine Stelle als Grundschullehrerin von dem Land Berlin abgelehnt worden war, weil sie ein muslimisches Kopftuch trägt.

Das Arbeitsgericht Berlin verneinte im zugrunde liegenden Verfahren eine nach § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verbotene Benachteiligung der Klägerin im Hinblick auf das "Berliner Neutralitätsgesetz" (Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin vom 27.01.2005 - VerfArt29G - GVBl. 2005, 92) verneint. § 2 Neutralitätsgesetz untersagt u. a. den Lehrkräften in öffentlichen... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2015
- 5 Sa 307/15 -

Rechtsstreit um sogenanntes "Kopftuchverbot" in Nordrhein-Westfalen beigelegt

Gefahr für den Schulfrieden nicht ersichtlich

Die beteiligten Parteien im sogenannten "Kopftuchverbot"-Verfahren haben den Rechtstreit vor dem Landes­arbeits­gericht Düsseldorf beigelegt. Nachdem das Bundes­verfassuns­gericht aufgrund der Rechtsbeschwerde der Lehrerin entschieden hatte, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar ist, hatte das Land erklärt, die Abmahnung gegen die Lehrerin nicht weiter aufrecht zu erhalten.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist seit 1997 als ausgebildete Sozialpädagogin bei dem Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt und an einer Gesamtschule eingesetzt. Bis zum Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2006 trug sie das islamische Kopftuch. Nach entsprechender Aufforderung durch das beklagte Land hat sie anschließend das Kopftuch... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.01.2015
- 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 -

Pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar

§ 57 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes verstößt gegen Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist. § 57 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind daher verfassungskonform dahingehend einzuschränken, dass von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen. § 57 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes, der als Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen konzipiert ist, verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Art. 33 Abs. 3 GG) und ist daher nichtig. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte in den Ausgangsverfahren genügen den verfassungs­recht­lichen Anforderungen nicht; das Bundes­verfassungs­gericht hat sie aufgehoben und die Verfahren an die Landes­arbeits­gerichte zurückverwiesen.

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen von den Arbeitsgerichten bestätigte Sanktionen wegen der Weigerung der Beschwerdeführerinnen, im Schuldienst ein aus religiösen Gründen getragenes Kopftuch beziehungsweise eine als Ersatz hierfür getragene Wollmütze abzulegen. Sie richten sich zugleich mittelbar gegen § 57 Abs. 4 und § 58 Satz 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2014
- 5 AZR 611/12 -

Einrichtung der Evangelischen Kirche darf Arbeitnehmerin das Tragen eines islamischen Kopftuchs untersagen

Kundgabe einer abweichenden Religions­zu­gehörig­keit ist nicht mit arbeits­vertrag­licher Verpflichtung zu neutralem Verhalten vereinbar

Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religions­zu­gehörig­keit ist regelmäßig mit der arbeits­vertrag­lichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu neutralem Verhalten nicht vereinbar. Dies entschied das Bundes­arbeits­gericht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, die dem islamischen Glauben angehört, ist seit 1996 bei der beklagten Krankenanstalt - zuletzt als Krankenschwester - angestellt. Arbeitsvertraglich sind die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags in der für die Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen geltenden Fassung (BAT-KF) sowie die sonstigen für... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2013
- 26 K 5907/12 -

Kopftuchtragen kein Hindernis für Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst

Fehlende charakterliche Eignung der Muslimin wegen Tragen eines Kopftuches nicht erkennbar

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Kreis Mettmann verpflichtet, über den Antrag einer Muslimin, welche aus religiösen Gründen auch während der Dienstübung ein Kopftuch tragen möchte, auf Einstellung als Beamtin auf Probe in den allgemeinen Verwaltungsdienst neu zu entscheiden.

Das Verwaltungsgericht entschied, dass anders als bei einer Lehrerin im Schuldient das Tragen eines Kopftuches kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen sei. Auch die Einschätzung des Kreises, der Klägerin fehle die charakterliche Eignung, und aufgrund wechselnder und widersprüchlicher Aussagen im Hinblick auf... Lesen Sie mehr