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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2013
26 K 5907/12 -

Kopftuchtragen kein Hindernis für Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst

Fehlende charakterliche Eignung der Muslimin wegen Tragen eines Kopftuches nicht erkennbar

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Kreis Mettmann verpflichtet, über den Antrag einer Muslimin, welche aus religiösen Gründen auch während der Dienstübung ein Kopftuch tragen möchte, auf Einstellung als Beamtin auf Probe in den allgemeinen Verwaltungsdienst neu zu entscheiden.

Das Verwaltungsgericht entschied, dass anders als bei einer Lehrerin im Schuldient das Tragen eines Kopftuches kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen sei. Auch die Einschätzung des Kreises, der Klägerin fehle die charakterliche Eignung, und aufgrund wechselnder und widersprüchlicher Aussagen im Hinblick auf ihre Bereitschaft, auf das Tragen des Kopftuches ggf. zu verzichten, sei ein irreparabler Vertrauensverlust eingetreten, bestätigte sich für das Gericht sowohl nach Aktenlage als auch nach einer eingehenden persönlichen Befragung der Klägerin nicht.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Beamte | Beamter | Beamtin | Beamtenverhältnis auf Probe | Tragen eines Kopftuches

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Dokument-Nr.: 17149 Dokument-Nr. 17149

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Kommentare (3)

 
 
Anonym schrieb am 18.12.2013

Ich finde die ewigen Grundsatzdiskussionen und die unqualifizierten Aussagen der Leute, die sich nicht auskennen unmöglich! Das Kopftuch ist im Islam Pflicht für die Frau. Punkt. Aus! Dies steht überhaupt nicht zur Debatte. Wem die Religion nun nicht wichtig ist oder wer nicht bereit ist, dieser und weiteren Verpflichtungen nachzugehen, der möge es lassen. Wer jedoch den Glauben verinnerlicht hat, der findet keine Herzensruhe, wenn er die Gebote nicht befolgt. Keiner kann dem anderen seine Überzeugungen aufzwingen. Wer außerdem jemals in der Türkei war wird festgestellt haben, dass es dort neben Kopftuchträgerinnen auch sehr freizügige Frauen gibt. Wie überall auf der Welt gibt es auch in islamischen Ländern religiöse und nichtreligiöse Menschen.

Meines Erachtens nach ist es vorteilhaft, wenn es allen qualifizierten Lehrkräften ermöglicht wird, in den öffentlichen Schuldienst zu gehen - unabhängig davon, welcher Religion sie angehören. Ich habe ebenfalls das Referendariat mit Koptuch und einem Notendurchschnitt von 1,3 bestanden. Leider durfte auch ich nicht weiterarbeiten. Dies ist nach den Aussagen meiner ehemaligen Schulleiterin, meiner/meinen KollegenInnen und den Fachseminarleitern ein großer Verlust. Die SchülerInnen hatten nie ein Problem damit, dass ich ein Kopftuch trage. Sie sehen vielmehr den Menschen in meiner Person und sind nicht voreingenommen. Natürlich fragen sie, warum man das Kopftuch trägt. Wenn man aber offen damit umgeht, ist es für niemanden etwas Bedrohliches. Die SchülerInnen fanden sogar, dass es einfach zu mir dazu gehört. Die Eltern waren zu Beginn sehr skeptisch. Aber nachdem wir offene und klärende Gespräche über ihre Sorgen geführt hatten und sie sahen, dass die Kinder meinen Unterricht und mich liebten, waren alle Bedenken beseitigt. Natürlich war auch meine Fähigkeit zu Unterrichten ausschlaggebend für die Akzeptanz seitens der Eltern. Viele Eltern sagten mir sogar, dass sie es sehr bedauern, dass ich aufhören muss und dass sie mich als Bereicherung an der Schule sehen (auch wegen der kulturellen Vielfalt).

Gerade im Schuldienst ist es wichtig, dass GUTE Lehrer unterrichten, die einen guten Draht zu den Kindern haben und sie in bester Weise fördern können. Die Glaubensüberzeugungen und Lebensweisen der Lehrer spielt doch in der Realität keine Rolle. Es ist so lebensfremd, wenn die Lehrer alle "gleichgeschaltet" sind. Wenn wir im Unterricht Toleranz und Respekt gegenüber anderen Ansichten und Religionen vermitteln sollen, dann ist es doch das Beste, dies den Kindern auch auf der Lehrerebene vorzuleben. Meine SchülerInnen konnten überhaupt nicht begreifen, warum ich wegen des Kopftuches plötzlich gehen musste. Der Abschied war daher umso schwerer für alle, weil ich ja eigentlich hätte bleiben können.

Es war aber auch für alle verständlich, dass ich das Kopftuch nicht für die Karriere (oder Berufung) aufgeben würde. Es gehört einfach zu mir dazu und ich hätte einen Teil von mir aufgeben müssen. Ich trage das Koptuch aus Überzeugung und Liebe zu Gott. Es grenzt für mich an Selbstverleugnung das Kopftuch abzulegen, um "dabei sein zu dürfen". Dies ist die eigentliche Unterdrückung und der eigentliche Zwang, dem ich nicht erliegen will. Zum Kopftuch wurde ich natürlich auch von niemandem gezwungen. Meine Familie war sogar dagegen, weil sie nicht wollte, dass ich mir meine berufliche Zukunft verbaue.

Ich finde man muss jede Einstellung professionell betrachten. Passt die Bewerberin in das Kollegium? Passt sie an die Schule (wegen unterschiedlichen Schulkonzepten)?

Wenn ja--> Einstellung / Wenn nein --> Absage !

So einfach sollte es sein. ...wie eben überall in der freien Wirtschaft.

Ilyas Sarialtin (Jurist) schrieb am 12.11.2013

Wie passt man sich denn in der Türkei an? Dieses Kommentar kommt immer wenn es um interkulturelle Themen sich handelt. Und oft kommt dieser "ich muss mich doch dort auch anpassen"-Einwand von Personen, die nie "dort" waren. Denn In der Türkei trinken die meisten deutschen mehr Alkohol als hier im Heimatländle und schreien bis in den Morgen die Lieder, die sie hier zu Lande nie in der Art singen könnten. Eine Frau die im türkischen Urlaub, einen Kopftuch tragen musste um sich zwanghaft anzupassen, gibt es auch keine einzige. Denn gerade in der Türkei gibt es religiöse Freiheit, wo die Frau keinen Kopftuch tragen muss und von Reisenden bzw. Urlaubern ganz zu schweigen. Zudem verbietet der Islam bzw. Gott durch Koran den Zwang im glauben. Kapitel 2 Vers 255 sagt: "es gibt keinen Zwang im Glauben. Der wahre Weg ist nun deutlich gemacht worden, wer gottesliebe bzw. Gottesnähe sucht Händle dementsprechend!". Somit lasst ab von der Lüge der Anpassung. Außerdem was bringt die in Art. 4 des Grundgesetzes verankerte Religionsfreiheit wenn ich mich anpassen muss. Anpassung in D wäre ein kategorischer Ausschluss der Religionsfreiheit. Lasst doch die Frauen selbst entscheiden, ob und was sie tragen wollen.

maren fischer schrieb am 12.11.2013

Wenn ich in die Türkei fahre ,dann passe ich mich an warum ist es nicht möglich , dass Muslime sich in ihrer neuen Heimat anpassen ? Das Kopftuch hat gar nichts mit dem Islam zu tun . Es ist einfach nur um die eifersüchtigen Männer nicht zu provozieren .Also werden Frauen unterdrückt und unser Staat fördert es .

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