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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schonfrist“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.09.2018
- VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17 -

Fristlose Kündigung für Wohn­raum­miet­verhältnis kann mit hilfsweise erklärter ordentlicher Kündigung verbunden werden

Ordentliche Kündigung läuft nach Schonfristzahlung und daraus resultierender Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs nicht "ins Leere"

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Wohn­raum­miet­verhältnisses mit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung verbunden werden kann.

In beiden zugrunde liegenden Verfahren hatten die Beklagten, Mieter von Wohnungen in Berlin, jeweils die von ihnen geschuldeten Mieten in zwei aufeinander folgenden Monaten nicht entrichtet. Hierauf haben die jeweiligen Kläger als Vermieter die fristlose und zugleich hilfsweise die fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs erklärt. In beiden Fällen beglichen die Beklagten nach Zugang der Kündigung die aufgelaufenen Zahlungsrückstände.Das Berufungsgericht wies die jeweils von den Vermietern erhobenen Räumungsklagen ab. Zwar seien die Vermieter aufgrund der gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a BGB wirksamen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.02.2016
- VIII ZR 321/14 -

BGH: Kein Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen ordentliche Kündigung bei Ausgleich offener Mietrückstände zwei Monate nach Erhebung der Räumungsklage

Unzulässige entsprechende Anwendung der Schonfristregelung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB

Dem Mieter steht gegen eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs zu, wenn die Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nach Erhebung der Räumungsklage ausgeglichen werden, keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zukünftig erneut zu Zahlungsrückständen kommen wird und der Mieter sonst seine mietvertraglichen Pflichten nicht unerheblich verletzt hat. Denn dies würde auf eine unzulässige entsprechende Anwendung der Schonfristregelung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB hinauslaufen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da sich Mieter einer Wohnung seit vier Monaten mit ihren Mietzahlungen in Verzug befanden, kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis unter anderem ordentlich. Später erhob sie Räumungsklage. Sechs Tage nach Klageerhebung gewährte das Jobcenter jedoch ein Darlehen, so dass die Mieter die Mietrückstände vollständig ausgleichen konnten.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.02.2015
- VIII ZR 175/14 -

Mieter mit Mietzahlungen in Rückstand: Vermieter darf Mieter auch bei unverschuldeter Geldnot fristlos kündigen

Die Rechte des Mieters werden hinreichend durch die Schonfrist gemäß § 569 Abs. 3 BGB gewahrt

Ist ein sozialhilfe­berechtigter Mieter, obwohl er rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, nicht in der Lage pünktlich seine Mietzahlungen zu leisten und gerät er deshalb mit einem erheblichen Teil der Miete in Verzug, so darf der Vermieter auch in diesem Fall fristlos den Mietvertrag kündigen. Dies hat den Bundesgerichtshof entschieden.

Der Bundesgerichtshof hat mit der Frage befasst, ob der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn der sozialhilfeberechtigte Mieter zur pünktlichen Zahlung der Miete nicht in der Lage ist, nachdem er zwar rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, die zur Mietzahlung erforderlichen Unterkunftskosten jedoch nicht rechtzeitig bewilligt worden sind.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.08.2012
- VIII ZR 238/12 -

Mietrückstand: Schonfrist des § 596 Abs. 3 Nr. 3 BGB gilt nicht für eine ordentliche Kündigung

Verschulden des Mieters wird aber gemildert

Zahlt der Mieter den aus einer Mieterhöhung resultierenden Mietrückstand nach Verurteilung nicht, so ist der Vermieter zu einer fristgemäßen Kündigung berechtigt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall nahm der Kläger die Beklagten auf Räumung der von ihnen gemieteten Wohnung in Anspruch. In einem Vorprozess begehrte der Kläger Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Das Landgericht wies die Berufung der Beklagten zurück. Nachdem die Beklagten innerhalb von drei Monaten nicht zahlten, erklärte der Kläger die fristlose sowie... Lesen Sie mehr