die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Mönchengladbach“ veröffentlicht wurden
Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 09.10.2009
- 5 S 59/09 -
Kundin hat Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 300 Euro nach misslungener Haarfärbung beim Friseur
Mangelnde ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Friseurs führt zur Unwirksamkeit der Einwilligung des Kunden in die Haarbehandlung
Einer Kundin, der nach dem Haare färben durch die Friseurin die Haare an der Wurzel abbrechen, kann Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen. Dies entschied das Landgericht Mönchengladbach.
Im zugrunde liegenden Fall ließ sich eine Kundin beim Friseur blonde Strähnen in die Haare färben. Nach abgeschlossener Behandlung brachen die Haare über der Kopfhaut ab. Die Kundin verlangte vom Friseur Schadensersatz und Schmerzensgeld.Die Richter des Amtsgerichts Erkelenz gaben der Kundin Recht und sprachen ihr neben Schadensersatz auch Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zu.Aufgrund der Berufung des Beklagten änderte das Landgericht Mönchengladbach das Urteil teilweise ab und reduzierte das Schmerzensgeld auf eine Höhe von 300 Euro. Beim Schmerzensgeldanspruch seien Ausmaß und Schwere der Beeinträchtigungen,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 29.09.2006
- 5 T 51/06 -
Wohnungseigentumsverwalter muss Eigentümer über Förderungsmöglichkeiten bei Heizungsumstellung auf Gas informieren
Zu den Aufgaben und Pflichten eines Wohnungseigentumsverwalters
Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage muss die Eigentümer auf eventuelle Fördermittel hinweisen, die sie für Modernisierungen in Anspruch nehmen können. Tut er dies nicht, kann er sich gegenüber den Eigentümern schadensersatzpflichtig machen. Das hat das Landgericht Mönchengladbach entschieden.
Im Fall stellte die Hausgemeinschaft die Heizungsanlage auf Gas um. Der Verwalter unterließ es, die Eigentümer auch auf mögliche Fördermittel für Modernisierungen aufmerksam machen.Das Landgericht Mönchengladbach sprach den Eigentümern einen Schadensersatzanspruch zu, denn der Verwalter hätte über die Fördermittel informieren müssen (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG). Der Anspruch... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 30.09.2005
- 2 S 83/05 -
Mieter muss bei Kündigung volle Kosten für Kündigung und Räumungsklage zahlen
Vorprozessuales Kündigungsschreiben und anschließende Räumungsklage sind nicht "derselbe Gegenstand"
Wenn einem Mieter fristlos durch anwaltliches Schreiben gekündigt wurde, weil er seine Miete nicht gezahlt hat, dann muss er hierfür eine volle 1,3 Rechtsanwaltsgebühr zahlen. Eine Anrechnung mit den Gebühren für eine spätere Räumungsklage findet nicht statt. Das hat das Landgericht Mönchengladbach entschieden.
Im Fall kündigte der Vermieter mit anwaltlichem Schreiben das Mietverhältnis fristlos, weil der Mieter mit seiner Miete in Zahlungsverzug war. Er reichte danach beim Gericht eine Klage, die auf Räumung des Mietobjekts sowie auf Zahlung der rückständigen Miete gerichtet war, ein. Noch bevor die Klage zugestellt werden konnte, gab der beklagte Mieter das Mietobjekt an den Vermieter... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
