die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Duisburg“ veröffentlicht wurden
Landgericht Duisburg, Urteil vom 18.05.2010
- 13 S 58/10 -
LG Duisburg: Vermieter muss Wasserrohre nicht regelmäßig inspizieren
Wasserschäden zählen zu den allgemeinen Lebensrisiken
Ein Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, Wasserrohre regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen. Entsteht durch ein undichtes Rohr ein Wasserschaden, hat der Mieter in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies entschied das Landgericht Duisburg.
Im zugrunde liegenden Streitfall kam es in der Wohnung eines Mieters unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrags zu einem massiven Wasserschaden durch ein undichtes Rohr. Die Wohnung war unbewohnbar, der Mieter musste für die Zeit der Instandsetzung zu Bekannten ziehen. Vom Vermieter verlangte er die Erstattung der zusätzlich angefallenen Fahrtkosten.Die Richter des Landgerichts Duisburg wiesen diese Forderung zurück. Anspruch auf Schadensersatz hätte der Mieter nur dann, wenn der Vermieter den Mangel zu vertreten habe. Dies sei hier jedoch nicht der Fall. Seit Jahren habe es keine Schäden an den Wasserrohrleitungen des Gebäudes... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Duisburg, Urteil vom 29.05.2009
- 22 O 121/08 -
Irreführende Werbung: Stiftung Warentest Testurteil für Olivenöl bezieht sich auf das Erntejahr und darf nicht für gleiches Öl eines anderen Erntejahres genutzt werden
Gericht untersagt Aldi irreführende Werbung mit Testurteil für Olivenöl
Der Discounter Aldi hat das Logo der Stiftung Warentest zur Bewerbung von Olivenöl irreführend eingesetzt. Die Verbraucherzentrale hat dagegen geklagt – das Landgericht Duisburg untersagte dem Discounter die irreführende Werbung.
Konsumenten vertrauen unabhängigen Warentests. Diese Erkenntnis nutzt der Handel zur Herausstellung einzelner Produkte gegenüber anderen, nicht oder schlecht getesteten Produkten, um Verbraucher auf sie aufmerksam zu machen. Der Discounter Aldi hatte mit dem guten Testurteil für ein Olivenöl des Erntejahrgangs 2007/2008 geworben. Die Stiftung hatte allerdings das gute Urteil an ein... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Duisburg, Urteil vom 28.03.2006
- 13 S 334/05 -
Anspruch auf Mietkaution kann verjähren
Anspruch auf Mietkaution verjährt nach drei Jahren
Oft wird der Mieter vom Vermieter im Mietvertrag verpflichtet, eine Kaution zu zahlen. Der Anspruch des Vermieters auf Kautionszahlung besteht allerdings nicht unbegrenzt, sondern unterliegt der Verjährung. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Duisburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde vom Mieter die mietvertraglich vereinbarte Kaution von 4.000,- DM nicht hinterlegt. Im Januar 2005 stellte der Vermieter einen Mahnantrag - zu spät, denn der Anspruch sei bereits zum 31.12.2004 verjährt gewesen, führte das Gericht aus.Eine mietvertragliche Verpflichtung zur Stellung einer Sicherheitsleistung unterliege der Verjährung, denn... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Duisburg, Urteil vom 24.11.2005
- 12 S 26/05 -
Pauschalurlauber muss nicht nach Uhr duschen
Abendshows nicht auf Deutsch
Wenn einem All-Inclusive-Urlauber täglich vier Stunden lang kein Wasser zum Duschen zur Verfügung steht, stellt dies einen Reisemangel dar. Kein Reisemangel liegt allerdings vor, wenn die abendliche Unterhaltsshow im Hotel nicht auf Deutsch sondern nur auf Englisch statt findet. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Duisburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war täglich die Wasserversorgung von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr komplett unterbrochen. Das abendliche Unterhaltungsprogramm wurde auf Englisch gestaltet und nicht auf Deutsch.Es stelle einen Reisemangel dar, wenn die Wasserversorgung zu den angegebenen Zeiten unterbrochen sei, führte das Landgericht Duisburg aus. Denn... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Duisburg, Beschluss vom 24.03.2006
- 13 T 28/06 -
Fristlose Kündigung wegen rückständiger Miete erst bei Zahlungsverzug von zwei vollen Mieten möglich
Auf den Zeitpunkt und die Begründung der Kündigung kommt es an
Der Vermieter kann den Mietvertrag wegen rückständiger Miete erst kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung von zwei vollen Monatsraten in Verzug ist. Tritt dieser Zahlungsrückstand erst in dem Zeitpunkt ein, in welchem dem Mieter die Kündigung zugeht, so ist die Kündigung unwirksam. Das hat das Amtsgericht Duisburg entschieden.
Im Fall war der Mieter mit Mietzahlungen in Verzug geraten. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis gemäß § 569 Abs. 4 BGB fristlos. Jedoch war der Mieter zum Zeitpunkt der Abfassung des Kündigungsschreibens noch nicht in Verzug mit zwei vollen Monatsbeiträgen. Dieser trat erst zum Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens ein.Das Gericht erklärte die Kündigung für... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
