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Landgericht Duisburg, Urteil vom 29.05.2009
22 O 121/08 -

Irreführende Werbung: Stiftung Warentest Testurteil für Olivenöl bezieht sich auf das Erntejahr und darf nicht für gleiches Öl eines anderen Erntejahres genutzt werden

Gericht untersagt Aldi irreführende Werbung mit Testurteil für Olivenöl

Der Discounter Aldi hat das Logo der Stiftung Warentest zur Bewerbung von Olivenöl irreführend eingesetzt. Die Verbraucherzentrale hat dagegen geklagt – das Landgericht Duisburg untersagte dem Discounter die irreführende Werbung.

Konsumenten vertrauen unabhängigen Warentests. Diese Erkenntnis nutzt der Handel zur Herausstellung einzelner Produkte gegenüber anderen, nicht oder schlecht getesteten Produkten, um Verbraucher auf sie aufmerksam zu machen. Der Discounter Aldi hatte mit dem guten Testurteil für ein Olivenöl des Erntejahrgangs 2007/2008 geworben. Die Stiftung hatte allerdings das gute Urteil an ein Öl eines anderen Erntejahrganges vergeben, das aus demselben Anbaugebiet stammte.

Richter: Olivenöle verschiedener Erntejahrgänge sind keine identischen Produkte

Verbraucher werden mit dieser Werbung in die Irre geführt, befand das Landgericht Duisburg (Az. 22 O 121/08, nicht rechtskräftig). Bei Olivenölen, die aus zwei verschiedenen Erntejahrgängen stammen, handelt es sich nicht um identische Produkte; hier darf nur der jeweilige Erntejahrgang mit dem erzielten Testergebnis beworben werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2009
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Wettbewerbsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: irreführende Werbung | Olivenöl | Stiftung Warentest Testurteil

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Dokument-Nr.: 8023 Dokument-Nr. 8023

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