wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Duisburg, Urteil vom 05.07.2006
11 O 105/05 -

"Benzinklausel": Schadenseintritt aufgrund Betankung des Fahrzeugs begründet Leistungsfreiheit der Privat­haft­pflicht­versicherung

Betanken des Fahrzeugs begründet Fahr­zeug­führerschaft

Wer ein Fahrzeug in Betrieb setzt, um es zu betanken, ist Führer dieses Fahrzeugs. Kommt es daher aufgrund der Betankung zu einem Schadenseintritt beim Fahrzeug, so ist die Privat­haft­pflicht­versicherung aufgrund der "Benzinklausel" von der Leistungspflicht befreit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Duisburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer eines Mercedes fuhr auf eine Autobahntankstelle, um sein Fahrzeug zu betanken und um auf Toilette zu gehen. Während der Fahrzeugeigentümer die Toilette aufsuchte, entschloss sich sein Bekannter, der als Beifahrer mitfuhr, das Fahrzeug zur Zeiteinsparung bereits zu betanken. Da er dabei aber den falschen Kraftstoff einfüllte, erlitt das Fahrzeug einen Motorschaden. Die Reparaturkosten in Höhe von etwa 7.000 € verlangte der Beifahrer von seiner Privathaftpflichtversicherung ersetzt. Diese weigerte sich mit Hinweis auf die sogenannte "Benzinklausel", wonach keine Schäden ersetzt werden, die der Fahrzeugführer im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs verursachte, den Schaden zu regulieren. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Kein Anspruch auf Versicherungsleistungen wegen "Benzinklausel"

Das Landgericht Duisburg entschied gegen den Versicherungsnehmer. Dieser habe keinen Anspruch auf Schadenregulierung gegenüber seiner Privathaftpflichtversicherung gehabt. Denn der Versicherungsschutz habe sich gemäß der "Benzinklausel" nicht auf solche Gefahren erstreckt, die mit dem Führen oder Halten von Kraftfahrzeugen verbunden ist.

Beifahrer war Fahrzeugführer

Das Landgericht war davon überzeugt, dass der Versicherungsnehmer den Schaden als Führer des Kraftfahrzeugs seines Bekannten bei dessen Gebrauch verursacht hat. Denn er habe das Fahrzeug zielgerichtet in Gang gesetzt, um es zu betanken. Dabei genüge bereits das Fahrzeug nur wenige Meter zu lenken oder das Bedienen des Anlassers in der Absicht zu fahren.

Betanken stellte Fahrzeuggebrauch dar

Zum Gebrauch eines Fahrzeugs gehören zudem Tätigkeiten, so das Landgericht weiter, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs stehen, wie etwa das Be- und Entladen, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie das Tanken. Daher sei der Versicherungsnehmer in dem Zeitraum, ab dem er eigenmächtig das Fahrzeug zum Tanken bewegt hat, bis zu dem Zeitpunkt, an dem er nach dem Bezahlen das Steuer wieder seinem Bekannten überließ, Führer des Mercedes gewesen.

Kein Ausschluss der "Benzinklausel" wegen Schadenseintritt am versicherten Fahrzeug

Die "Benzinklausel" habe nach Auffassung des Landgerichts auch unabhängig davon Anwendung gefunden, dass im vorliegenden Fall der Schadenseintritt am versicherten Fahrzeug selbst entstanden ist. Zwar würde ein solcher Umstand den Versicherungsschutz innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließen. Dies gelte aber nicht für den Bereich der Privathaftpflichtversicherung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2014
Quelle: Landgericht Duisburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2007, Seite: 831
NJW-RR 2007, 831
 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2007, Seite: 56
VersR 2007, 56

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17515 Dokument-Nr. 17515

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17515

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung