die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Ansbach“ veröffentlicht wurden
Landgericht Ansbach, Klagerücknahme vom 30.01.2012
- 1 S 1054/11 -
Wahl des Begräbnisortes richtet sich nach Willen des Verstorbenen
Auswahl des Bestattungsorts geht hilfsweise auf Totenfürsorgeberechtigten über
Eine Mutter hat keinen Anspruch, die Urne ihres verstorbenen Sohnes von dessen Wohnort an ihren eigenen Wohnort verlegen zu lassen. Sofern der diesbezüglich letzte Wille des Verstorbenen nicht sicher ermittelt werden kann, geht die Auswahl des Bestattungsorts hilfsweise auf Totenfürsorgeberechtigten – hier die Lebensgefährtin des Verstorbenen – über. Dies entschied das Landgericht Ansbachs und bestätigte damit das vorausgegangene Urteil des Amtsgerichts Ansbach.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde auf Veranlassung seiner Lebensgefährtin ein aus Baden-Württemberg stammender Mann, der von Frühjahr 2009 bis zu seinem Tod im Frühjahr 2010 mit seiner Lebensgefährtin in Dinkelsbühl zusammengelebt hatte, nach der Einäscherung auf dem Dinkelsbühler Friedhof beigesetzt.Die Mutter des Verstorbenen klagte gegen die Lebensgefährtin mit dem Ziel, dass die Urne ihres Sohnes von Dinkelsbühl an ihren eigenen Wohnsitz verlegt wird, und begründete dies damit, dass der Verstorbene nicht in Dinkelsbühl habe bestattet werden wollen, weil er dort keinerlei Verwandte und Angehörige außer seiner Lebensgefährtin... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
