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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Justizvollzugsbeamter“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 11.01.2022
- 5 K 707/21.K0 -

Kein Schmerzensgeld vom Dienstherrn für im Dienst durch schuldunfähigen Straftäter verletzten Justizvollzugs­beamten

Das Land Rheinland-Pfalz muss den Schmerzensgeld­anspruch eines Justizvollzugs­beamten gegen einen schuldunfähigen Straftäter nicht erfüllen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Im Juli 2018 erlitt der Landesbeamte nach dem gewalttätigen Übergriff eines Inhaftierten eine Verletzung an der Hand. Er leidet zudem an einer Gürtelrose, die er auf die Straftat zurückführt. Gegen den Täter ordnete das zuständige Strafgericht im Rahmen eines Sicherungsverfahrens die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankhaus an. In diesem Zusammenhang stellte es fest, der Täter habe aufgrund einer psychischen Erkrankung ohne Schuld gehandelt. In der Folgezeit erhob der Beamte gegen den Täter vor einem Zivilgericht Klage, das dem Beamten durch ein rechtskräftiges Versäumnisurteil u. a. das von ihm begehrte Schmerzensgeld in Höhe von 7.500,00... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 18.04.2019
- 3 K 5369/18.TR -

Liebesbeziehung zu einem Gefangenen: Dienstentfernung einer Justiz­vollzugs­beamtin wegen Verstoßes gegen das Zurückhaltungsgebot rechtmäßig

Schweres Dienstvergehen macht Justiz­vollzugs­beamtin untragbar für öffentlichen Dienst

Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Justiz­vollzugs­beamtin aus dem Dienst entfernt, weil diese eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und damit gegen das als Kernpflicht von Bediensteten im Strafvollzug ausgestaltete Zurückhaltungsgebot (Distanzgebot) verstoßen hat.

Die Beamtin des zugrunde liegenden Verfahrens war über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen. Hierbei kam es unter Verschleierung der wahren Identität zu umfangreichem Briefverkehr - u.a. mit Offenbarung sexueller Vorlieben und Phantasien sowie einer avisierten gemeinsamen Zukunft - sowie zur Überlassung von privaten Fotos mit pornographischen Selbstaufnahmen;... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 07.02.2018
- 3 K 7558/17.TR -

Justiz­vollzugs­beamter ist nach Annahme und Einbringen von Rauschmitteln in die JVA aus dem Dienst zu entfernen

Verhalten des Vollzugsbeamten stellt schwerwiegenden Verstoß gegen dienstliche Kernpflichten dar

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Justiz­vollzugs­beamter durch Annahme und Einbringen von Rauschmitteln in die JVA in äußerst schwerwiegender Weise gegen seine dienstlichen Kernpflichten verstoßen hat und daher aus dem Dienst zu entfernen ist.

Das Gericht es nach Durchführung der mündlichen Verhandlung als erwiesen an, dass sich der Beamte u.a. der zweimaligen Annahme von Rauschmitteln unbestimmter Zusammensetzung von einem ehemaligen Gefangenen, des Einbringens dieser Rauschmittel in die JVA und Übergabe an einen Gefangenen, des Hinausschmuggelns eines Briefs aus der JVA, des beständigen Mobilfunkkontakts zu einem ehemaligen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 22.11.2016
- 3 K 3700/16.TR -

Ungenehmigte Nebentätigkeit eines Justizvollzugsbeamten

Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung stellt schweres Dienstvergehen dar

Das Land Rheinland-Pfalz begehrte mit ihrer Klage die Dienstentfernung eines Justizvollzugsbeamten wegen der Ausübung einer Nebentätigkeit ohne entsprechenden Verlängerungsantrag. Das Verwaltungsgericht Tier hatte hierüber zu entscheiden.

Im vorliegenden Fall setzte der betroffene Beamte, der im Internet mit Antiquitäten handelte und der bis 2013 über eine Nebentätigkeitsgenehmigung für einen Internethandel mit einer Vergütung von 100 € monatlich und einem durchschnittlichen Zeitaufwand pro Woche von 8 Stunden verfügte, seine entsprechende Tätigkeit über das Jahr 2013 hinaus fort, ohne die Verlängerung der Nebentätigkeitsgenehmigung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 30.10.2015
- 5 K 560/15.KO -

Weitergabe von Mobiltelefonen an Inhaftierte rechtfertigt Verbot der Führung der Dienstgeschäfte für Justiz­vollzugs­beamten

Verhalten des Beamten gefährdet erheblich Sicherheit und Ordnung der Einrichtung

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Justiz­vollzugs­beamten wegen erheblicher Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung die Führung der Dienstgeschäfte untersagt werden darf.

Im zugrunde liegenden Fall untersagte das beklagte Land im April 2015 dem klagenden Justizvollzugsbeamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte. Der Kläger habe unter anderem Mobiltelefone in die JVA eingebracht und an Gefangene ausgehändigt. Damit habe er die Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung erheblich gefährdet. Es sei nicht auszuschließen, dass... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 27.04.2015
- 1 K 908/14 und 1 K 909/14 -

Erotik-Chat als Zuverdienst: Widerruf der Neben­tätigkeits­genehmigung von JVA-Beamten rechtmäßig

Zuverdienst der Nebentätigkeit übersteigt Dienstbezüge der Beamten

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass zwei Beamten einer Justiz­vollzugs­anstalt die Erlaubnis für eine Nebentätigkeit widerrufen werden durfte, weil sie mit ihrer Nebentätigkeit jährliche Einnahmen in einer Höhe erzielten, die über den jährlichen Dienstbezügen lag.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Leiterin einer Justizvollzugsanstalt den miteinander verheirateten Beamten im September 2011 zunächst gestattet, ein Internet-Portal zu betreiben. Als sie erfuhr, dass es sich um einen Erotik-Chat handelte und im Jahr 2013 vor Steuern Einnahmen von 80.000 Euro erzielt worden waren, widerrief sie im April 2014 diese Genehmigungen.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.01.2014
- VG 36 K 448.12 -

Polizei­vollzugs­beamter hat keinen Anspruch auf Telearbeitsplatz

Aufgabengebiet eines Polizei­vollzugs­beamten nicht für Telearbeit geeignet

Ein Polizei­vollzugs­beamter kann nicht verlangen, dass ihm sein Dienstherr einen Telearbeitsplatz einrichtet. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Polizeivollzugsbeamter im gehobenen Dienst, beantragte im März 2012 beim Polizeipräsidenten in Berlin die Einrichtung eines alternierenden Telearbeitsplatzes, weil seine schwer erkrankte 8-jährige Tochter der häuslichen Betreuung durch ihn bedürfe. Dies lehnte die Behörde mit der Begründung ab, das Aufgabengebiet des Klägers eigne sich nicht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 28.05.2013
- 3 K 305/13.TR -

Dienstentfernung eines Justiz­vollzugs­beamten wegen sexueller Beziehung zu einer Gefangenen rechtmäßig

Vorsätzliche Verletzung der Dienstpflichten macht Entfernung aus dem Dienst unausweichlich

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die Dienstentfernung eines Justiz­vollzugs­beamten, der eine sexuelle Beziehung zu einer Gefangenen unterhält, rechtmäßig ist.

Im zugrunde liegenden Fall klagte das Landes Rheinland-Pfalz auf endgültige Entfernung eines Justizvollzugsbeamten, der in einer Gefängniszelle bei geöffneter Tür einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer Gefangenen hatte.Das Verwaltungsgericht Trier gab der Klage statt. Bereits zuvor hatte die Kammer die Rechtmäßigkeit einer vom Land ausgesprochenen vorläufigen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 21.02.2013
- 4 K 1627/12 -

Justizvollzugsbeamter erhält keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel

Tätigkeit des gewerblichen Handels mit Waffen würde Ansehen der öffentlichen Verwaltung schaden

Ein Justizvollzugsbeamter hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für das Gewerbe "Waffenhandel". Dies entschied das Verwaltungsgerichts Minden und wies die Klage des Beamten gegen das Land Nordrhein-Westfalen ab.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Minden kann das vom Kläger zum Gegenstand seines Antrags gemachte Gewerbe dienstliche Interessen beeinträchtigen. Die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit "Handel mit und Vermittlung von Schusswaffen und Munition" könne dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein. Das rechtfertige die Genehmigungsverweigerung.Dass... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.01.2013
- 3 B 10064/13.OVG -

Oberverwaltungsgericht bestätigt Dienstenthebung eines Justizvollzugsbeamten wegen sexueller Beziehung zu einer Gefangenen

Justizvollzugsbeamter erreicht keine Aussetzung der Anordnung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

Die vorläufige Dienstenthebung eines rheinland-pfälzischen Justizvollzugsbeamten und die Einbehaltung von 20 % seiner monatlichen Bezüge wird nicht ausgesetzt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Land im November 2012 die vorläufige Dienstenthebung des Beamten und die Einbehaltung von 20 % seiner monatlichen Dienstbezüge angeordnet, nachdem bekannt geworden war, dass er mit einer Gefangenen in deren Zelle bei offenstehender Zellentür einvernehmlich Geschlechtsverkehr hatte. Den Antrag des Beamten, diese Anordnung im Wege des einstweiligen... Lesen Sie mehr